Sehtest

Gutes Sehen im Verkehr ist überlebenswichtig

Gutes Sehen im Verkehr – Führerschein-Sehtest

Sind beide Augen zum Beispiel ungleich sehend, ergibt sich durch das Führungsauge (das Auge mit der höheren Sehschärfe) um dem geführten Auge eine verfälschte Tiefenwahrnehmung. Damit kann sich der Autofahrer und Andere in Gefahr bringen, indem er falsch reagiert, da er die Entfernung falsch einschätzt. Natürlich auch durch verschwommen Sehen, Farbschwäche oder im krassesten Fall mit einem „abgeklebten“ Auge. Hierbei handelt er gesetzeswidrig.

Nach Schätzung des Bundesverbandes der Augenärzte sind etwa 280.000 Unfälle im Jahr darauf zurückzuführen, dass der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend gut sieht.

Deshalb wurde dieser Führerschein-Sehtest vom Gesetzgeber eingeführt (§12 Abs.2 Fahrerlaubnisverordnung). Ohne Sehtest – kein Führerschein: A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T. 80% der Außenwelt wird durch beide Augen im Gehirn wahrgenommen. Unterschiedliche Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Entfernungen erfordern „dynamische Sehschärfe“. Hinzukommen Blendungen durch kaltblaues Licht (vor dem man sich durch Blue-Cut-Gläser schützen kann), Spiegelungen bei Nässe und tiefstehender Sonne.

Der Gesetzgeber hat eine Mindestsehanforderung von 70% vorgeschrieben (Visus 0,7). Wer diese Sehschärfe nicht erreicht, hat den Sehtest nicht bestanden. In diesem Fall können Sie aber den Sehtest mit Brille wiederholen. Es wird dann lediglich „Brillenträger“ auf der Sehtestbescheinigung angekreuzt.

Der Führerscheinsehtest dauert 5 – 10 Minuten. Wichtig ist, dass Sie sich ausweisen können (gültigen Reise- oder Personalausweis mitbringen). Die Bescheinigung müssen Sie der Fahrschule vorlegen.

Anwärter für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen den Augenarzt konsultieren.