Gleitsicht-Plus-Zertifizierung

Sie dürfen bei uns mehr erwarten, als nur „deutlich“. Unser unverkennbar andersartiger Beratungsweg bezüglich Ihrer Gleitsicht- bzw. Arbeitsplatz-Brille führt zu Ihrem begeisterten Seherlebnis.

Unser Ziel:

Mittels qualifizierter Dienstleistungen rund ums Sehen und Aussehen 100% Kundenzufriedenheit zu erreichen.

Mit dem Zertifikat finden Sie bei uns einen vertrauenswürdigen und fachlich exzellenten Experten. Durch die Gleitsicht-Plus-Zertifizierung, die die Anspruchslatte höher legt, sind Sie bei uns in besten Händen.

Erklärvideo | zu Gleitsicht+

Zertifikat Gleitsicht Plus

Wie erhält man das fortlaufende Zertifikat?

Um das Gütesiegel Gleitsicht-Plus-Spezialist zu erhalten, sind verschiedene Voraussetzungen und Verpflichtungen nötig.

1. Voraussetzungen:

  • Die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk muss bestanden sein.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen, in zwei Modulen an zwei Wochenenden abgehalten, müssen erfolgreich absolviert werden.
  • Hierbei wird nach einer theoretischen Wissensprüfung und praktischer workshopmäßigen Einweisung der Kurs abgeschlossen.
  • Es muss eine festgelegte Hightech-Geräteausstattung vorhanden sein und angewendet werden.
  • Danach stellt die WVAO dem Betrieb „Bewertungskärtchen“ zur Verfügung. Hier werden Kundinnen und Kunden auf die Bewertung bei der Brillenabgabe hingewiesen. Ein QR-Code ermöglicht die direkte Bewertung per Smartphone. Die Bewertungen sind mit Google verknüpft.

2. Verpflichtungen:

  • Für die Weiterzertifizierung sind pro Jahr 24 gleitsichtbezogene positive Google-Bewertungen auf https://www.gleitsichtplus.de/ beim jeweiligen Gleitsichtplus-Spezialisten erforderlich.
  • Teilnahme an jährlichen Gleitsicht-Plus-Sitzungen (Erfa oder Seminar). Eine monatliche Umlage ist hierfür zu bezahlen. Die Erfa-Sitzungen sind Teil des Qualitäts-Managements zur Weiterentwicklung.
  • Der Gleitsicht-Plus-Spezialist tritt nicht in unfairer oder unlauterer Weise im Wettbewerb auf.
  • Der WVAO-Ehrenkodex muss anerkannt werden.

Der Beschluss gilt ab dem 01.04.2023.